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Begleiteter Umgang (§ 18, Abs. 3, SGB VIII)

Begleitung und Beratung zum Wohl des Kindes

Beim begleiteten Umgang (§ 18, Abs. 3, SGB VIII) wird einem Elternteil (oder anderen Umgangsberechtigten) der Umgang mit dem Kind bei Anwesenheit einer neutralen, pädagogisch qualifizierten Person gewährt, welche den Besuchskontakt begleitet und dafür sorgt, dass dieser zum Wohl des Kindes verläuft.

Eltern und Kinder haben auch nach einer Trennung oder Scheidung das Recht auf Umgang miteinander. 

In strittigen Fällen kann per Vergleich, Gerichtsbeschluss oder auf Vorschlag des Jugendamtes der begleitete Umgang angeordnet bzw. vereinbart werden. Eine Anordnung kann auch erfolgen, wenn nach Auffassung des Familiengerichts ansonsten eine Gefährdung des Kindeswohls gegeben wäre. Im Auftrag des Jugendamtes begleiten wir diese Besuchskontakte.

 

Ausgangspunkt der Hilfestellung ist das vorhandene Lebensumfeld beider Parteien, wobei die pädagogische Arbeit im Sinne eines lösungsorientierten Ansatzes darauf abzielt, die am Prozess beteiligten Personen zu befähigen, ihre individuellen Ressourcen und Potentiale zu entdecken und konstruktiv zur Konfliktlösung und Konfliktbewältigung zu nutzen.

Ziele, Inhalte und Ausgestaltung der Maßnahme werden in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt und den Leistungsberechtigten bzw. -empfängern einzelfallorientiert vereinbart. Richtziel ist der Abschluss einer tragfähigen Elternvereinbarung, so dass der Umgang künftig ohne Begleitung durchgeführt werden kann.

 

Das Angebot richtet sich u.a. an:

  • Kinder und Eltern in belasteten Trennungs- und Scheidungssituationen
  • Kinder und Eltern, bei denen die Ausgestaltung des Umgangsrechts auf Grund einer Weisung des Familiengerichts im Rahmen von Sorgerechtsentscheidungen reglementiert wurde
  • Elternteile (oder andere Umgangsberechtigte), die den Umgang mit dem Kind nicht in eigener Verantwortung durchführen können 
  • Elternteile, bei denen eine Gefährdung des Kindeswohls während der Umgangskontakte nicht ausgeschlossen werden kann 
  • Kinder und Jugendliche, die nach einer Trennung der Eltern, nach längerer Abwesenheit eines Elternteils, oder auf Grund eigener stationärer Unterbringung (Klinik, Jugendhilfeeinrichtung, u.ä.) einer professionellen Unterstützung, Beratung und Begleitung beim Umgang mit den Eltern bedürfen

 

In erster Linie führen wir begleitete Besuchskontakte nach Beauftragung eines Jugendamtes durch, welches den Prozess hilfeplanerisch begleitet.

Wir bieten begleitete Besuchskontakte im gesamten Kreis Warendorf an. Hierfür können die Räumlichkeiten unserer vier Standorte genutzt werden, die Umgangskontakte können aber auch im gewohnten Umfeld, im Sozialraum oder anderen Räumlichkeiten stattfinden.

 

Orte und Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder sind interessiert? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Anika Winnands
Geschäftsführung
02581 9328-11
0172 29 85 775
winnands@impulse-warendorf.de

Wir bieten die ambulanten Hilfen zur Erziehung im gesamten Kreis Warendorf an.

Geschäftsadresse
impulse e.V.
Splieterstr. 27 | 48231 Warendorf